Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Videothek vermietet verschiedene Mietobjekte zu den aufgeführten Geschäftsbedingungen.

 

 

Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift die Geltung der Nachstehenden Bedingungen für den jeweiligen Mietvorgang an.

 

1. Die Videothek garantiert ihren Kunden den einwandfreien Zustand der Mietobjekte zum Zeitpunkt der Übergabe.

 

2. Mit der Übergabe des Mietobjektes an den Mieter übernimmt dieser die volle Haftung für das Mietobjekt.

 

3. Der Mieter verpflichtet sich, nicht jugendfreie Filme/Spiele für Jugendliche unzugänglich zu verwahren und nicht in Gegenwart Jugendlicher

abzuspielen. Jugendliche Kunden erhalten nur Filme/Spiele, die laut FSK ihrem Alter geeignet und dementsprechend gekennzeichnet sind.

 

4. Den Verlust oder die Zerstörung der Mietobjekte hat der Mieter der Videothek unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet in jedem Fall in

Höhe des Wiederbeschaffungswertes für das jeweilige Mietobjekt.

 

5. Die Mietobjekte gelten erst als zurück genommen, wenn Sie dem Personal übergeben und von diesem geprüft wurden.

 

6. Zur Sicherung des Kunden bei Verlust der Kundenkarte gibt der Kunde der Videothek ein KENNWORT bekannt. Das KENNWORT und das

GEBURTSDATUM des Kunden muss bei jedem Verleihvorgang gegenüber dem Personal der Videothek genannt werden. Die Kundenkarte

darf nicht an anderer Personen weitergegeben werden. Bei Verlust der Kundenkarte und Anmietung durch einen Dritten mit Nennung der

geforderten Daten haftet der Karteninhaber gegenüber der Videothek.

 

7. Der Verlust der Kundenkarte ist auf alle Fälle schriftlich bei der Videothek zu melden. Der Mieter verpflichtet sich zudem bei einem

Adresswechsel seine neue Anschrift schriftlich der Videothek innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, erlischt die

Gültigkeit der Kundenkarte und der Mieter ist nicht mehr zum Verleih berechtigt.

 

8. MIETPREISE: Die jeweils gültigen Mietpreise sind durch Aushang in der Videothek ersichtlich.

 

9. Der Mieter erklärt sich mit der Computermäßigen Erfassung und der Weiterleitung an die Schutzgemeinschaft der Videothekare seiner

Daten und des jeweiligen Mietvertrags einverstanden. Die Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes verwaltet.

 

10. Der Mietvertrag wird für maximal 2 Wochen geschlossen. Die Videothek kann den Mietvertrag nach Ablauf der Höchstmietdauer jederzeit

ohne Angaben von Gründen fristlos kündigen.

 

11. Wird das Mietobjekt nicht zum Ende der Mietzeit zurückgegeben, oder gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, ist die Videothek

berechtigt, einen Rückholdienst zu beauftragen. Die hierfür anfallende Auftragspauschale, Rückholkosten und Schreibgebühren gehen voll zu

Lasten des Kunden.

 

12. Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass innerhalb der letzten 3 Jahre die eidesstattliche Erklärung gem. § 807 ZPO nicht abge-

geben hat und derzeit auch kein Antrag auf Abgabe einer Erklärung lt. § 807 ZPO gegen ihn gestellt ist.

 

13. Der Kunde erklärt, dass von Seiten der Videotheken keinerlei Forderungen gegen ihn bestehen.

 

14. Gerichtsstand: Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Amtsgericht München wird für den Fall vereinbart, dass a) die im Klageweg in

Anspruch zu nehmenden Parteien nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der

Zivilprozessordnung verlegt, oder b) der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort der im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Parteien im

Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

15. Der Mieter verpflichtet sich die Datenträger nur privat vorzuführen. Untersagt ist die Herstellung von Kopien zum Zwecke von öffentlicher,

gewerblicher oder entgeltlicher Aufführung, sowie Weitergabe an Dritte.

 

16. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, das Unregelmäßigkeiten, die aus der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des

Mietvertrags entstehen, an Bayerns Schutzgemeinschaft für Videotheken, „Walter´s Videoschutz“, Inhaber: Manfred Walter, Postfach 1368,

85540 Haar, Telefon 089-463160, gemeldet werden können und den angeschlossenen Videotheken zu deren Schutz zur Verfügung stehen.

Hausverbote, ausgesprochen durch Walter´s Videoschutz haben hier Gültigkeit. Kunden mit bestehendem Hausverbot haben hier keinen

Zutritt.